Fachtagung der VSF zum Thema: "Die neue Raumordnung" im Oktober 2007
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Univ.Prof.Dr. Stefan Weber, LL.M. : Raumordnung im Lichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts
RA Dieter Schramm: Die Gewerbegebiete mit besonderer Berücksichtigung der Grundbeschaffung und des Liegenschaftsverkehrs.
RA Karl Zeller: Verfassungsrechtliche Aspekte der Raumordnung mit besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne und der Enteignungen.
Univ.Prof.Dr. Stefan Weber, LL.M. : Raumordnung im Lichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts
RA Dieter Schramm: Die Gewerbegebiete mit besonderer Berücksichtigung der Grundbeschaffung und des Liegenschaftsverkehrs.
RA Karl Zeller: Verfassungsrechtliche Aspekte der Raumordnung mit besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne und der Enteignungen.
Die Vereinigung Südtiroler Freiberufler hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bozen und der SPARIM AG im Oktober 2007 zu einer zweitägigen juridischen Fachtagung zum Thema: „Die neue Raumordnung in Südtirol“ in die EURAC geladen. Über 600 Anmeldungen zeigten, wie brisant und wichtig dieses Thema für die Südtiroler ist.
Am 1. August 2007 ist das neue Südtiroler Landesraumordnungsgesetz in Kraft getreten. Wesentliche Bereiche der Urbanistik in unserem Land haben jene Neuordnung erfahren, die in den verschiedenen Fachkommissionen und Interessenverbänden lange Zeit diskutiert und vorbereitet wurden. Die Fachtagung bot einen juridischen Überblick über die komplexe Materie.
Als Referenten konnten Fachleute aus dem In- und Ausland gewonnen werden, welche die neuen Bestimmungen praxisbezogen erläuterten und konkrete Ansätze zur rechtlich korrekten Anwendung des Gesetzes vorbrachten.
Unter anderem referierten der Direktor der Abteilung Raumordnung der Aut. Provinz Bozen, Dr. Ing. Anton Aschbacher, über die Rahmenbedingungen für die Raumordnung in Südtirol; Dr. Stefan Weber, Rechtsanwalt in Wien und Prof. für Europarecht Universität Saarbrücken über die Raumordnung im Lichte des Gemeinschaftsrechtes und der Konvention für Menschenrechte, mit besonderer Berücksichtigung der zeitlich unbegrenzten Konventionierung; Dr. Hartmann Reichhalter, Rechtsanwalt in Bozen, über den Raumordnungsvertrag, Dr. Manfred Natzler, Rechtsanwalt in Bozen, über das Bauen im landwirtschaftlichen Grün; DDr. Karl Zeller, Rechtsanwalt in Meran, über die verfassungsrechtlichen Aspekte der Raumordnung mit besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne und der Enteignung; Dr. Dieter Schramm, Rechtsanwalt in Bruneck, über die Gewerbegebiete mit besonderer Berücksichtigung der Grundbeschaffung und des Liegenschaftsverkehrs; Dr. Andreas Widmann, Rechtsanwalt in Bozen, über die Sicherung des Wohnbestandes, Neuerungen bei Wohnbauzonen und die neue Konventionierung von Wohnungen; Dr. Manfred Schullian, Rechtsanwalt Bozen über die Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion und die Zonen für touristische Einrichtungen und Dr. Hans Zelger, Gerichtsrat am Verwaltungsgericht Bozen, über die Sanierung von Bauvergehen - Möglichkeiten und Grenzen.
Die VSF als Interessenvertretung der in Südtirol tätigen deutschsprachigen Freiberufler ist überzeugt, mit den vielfältigen Aspekten der Raumordnung einen interdisziplinär angesiedelten Themenbereich aufgegriffen und den in Südtirol auf diesem Sektor tätigen Personen wertvolle Hilfe bei der Anwendung der neuen Bestimmungen geleistet zu haben.
Im Anhang befinden sich die PDF Dateien zum Thema.
Am 1. August 2007 ist das neue Südtiroler Landesraumordnungsgesetz in Kraft getreten. Wesentliche Bereiche der Urbanistik in unserem Land haben jene Neuordnung erfahren, die in den verschiedenen Fachkommissionen und Interessenverbänden lange Zeit diskutiert und vorbereitet wurden. Die Fachtagung bot einen juridischen Überblick über die komplexe Materie.
Als Referenten konnten Fachleute aus dem In- und Ausland gewonnen werden, welche die neuen Bestimmungen praxisbezogen erläuterten und konkrete Ansätze zur rechtlich korrekten Anwendung des Gesetzes vorbrachten.
Unter anderem referierten der Direktor der Abteilung Raumordnung der Aut. Provinz Bozen, Dr. Ing. Anton Aschbacher, über die Rahmenbedingungen für die Raumordnung in Südtirol; Dr. Stefan Weber, Rechtsanwalt in Wien und Prof. für Europarecht Universität Saarbrücken über die Raumordnung im Lichte des Gemeinschaftsrechtes und der Konvention für Menschenrechte, mit besonderer Berücksichtigung der zeitlich unbegrenzten Konventionierung; Dr. Hartmann Reichhalter, Rechtsanwalt in Bozen, über den Raumordnungsvertrag, Dr. Manfred Natzler, Rechtsanwalt in Bozen, über das Bauen im landwirtschaftlichen Grün; DDr. Karl Zeller, Rechtsanwalt in Meran, über die verfassungsrechtlichen Aspekte der Raumordnung mit besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne und der Enteignung; Dr. Dieter Schramm, Rechtsanwalt in Bruneck, über die Gewerbegebiete mit besonderer Berücksichtigung der Grundbeschaffung und des Liegenschaftsverkehrs; Dr. Andreas Widmann, Rechtsanwalt in Bozen, über die Sicherung des Wohnbestandes, Neuerungen bei Wohnbauzonen und die neue Konventionierung von Wohnungen; Dr. Manfred Schullian, Rechtsanwalt Bozen über die Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion und die Zonen für touristische Einrichtungen und Dr. Hans Zelger, Gerichtsrat am Verwaltungsgericht Bozen, über die Sanierung von Bauvergehen - Möglichkeiten und Grenzen.
Die VSF als Interessenvertretung der in Südtirol tätigen deutschsprachigen Freiberufler ist überzeugt, mit den vielfältigen Aspekten der Raumordnung einen interdisziplinär angesiedelten Themenbereich aufgegriffen und den in Südtirol auf diesem Sektor tätigen Personen wertvolle Hilfe bei der Anwendung der neuen Bestimmungen geleistet zu haben.
Im Anhang befinden sich die PDF Dateien zum Thema.
RA Hartmann Reichhalter.pdf 86.00 KB 20.09.2010 10:51
RA Andreas Widmann.pdf 134.76 KB 20.09.2010 10:50

