Benötigen Unternehmen aus Südtirol Kredite oder
Bürgschaften, können sie auf die Garantiegenossenschaften zurückgreifen, die
mit ihrem Kapital - das größtenteils aus Beiträgen des Landes stammt – den
Zugang zu Bankdarlehen erleichtern und für eventuelle Kreditausfälle haften.
Die Südtiroler Landesregierung hat im September
2011 in ihrer Sitzung die Erarbeitung des neuen Landesgesetzes zur Neuordnung
der Garantiegenossenschaften beschlossen. Aus fünf Garantiegenossenschaften
werden zwei Garantiegenossenschaften gemacht. Die beiden Genossenschaften
sollen künftig Unternehmen je nach deren Größe betreuen.
Im Landesgesetzentwurf über die Garantiegenossenschaften waren
Freiberufler bis dato nicht vorgesehen. Für die Vereinigung Südtiroler
Freiberufler ist es bedeutsam, dass auch Freiberufler bei Förderungen und
Zuwendungen seitens der öffentlichen Hand, keinerlei Schlechterstellung
erfahren sollten wie Unternehmen, welche im Dienstleistungssektor tätig sind.
„In der heutigen Zeit ist es auch besonders für junge
Freiberufler wichtig einen Kredit zu günstigen Bedingungen zu erhalten, damit
sie entsprechende Strukturen und Anlagegüter aufbauen können bzw. Zinssätze und
Kommissionen reduzieren können“, so VSF-Präsident Dr. Markus Kuntner.
Auf Nachfrage beim zuständigen Landesrat Roberto Bizzo wurde
mitgeteilt, dass die Freiberufler laut EU-Richtlinie Anspruch auf die
Leistungen der Garantiegenossenschaften hätten. Die Vereinigung Südtiroler
Freiberufler erachtet es als wichtig, dass im Gesetzestext die Erwähnung von
Freiberuflern explizit Eingang findet, auch damit die Investitionen der
Freiberufler langfristig gesichert sind.