Steuern wir auf eine große Wirtschaftskrise zu?

Die Vereinigung Südtiroler Freiberufler wollte nach Erscheinen des Gesetzesdekretes „Cura Italia“ vom 17.03.2020 für seine Mitglieder ein Rundschreiben verfassen, welches die wichtigsten Bestimmungen, welche unsere Kategorie betreffen, zusammenfasst.

Die Aufgabe ist übermenschlich, da auf Staatsebene wöchentlich neue Dekrete erscheinen, welche die bestehende Gesetzeslage verändern, ergänzen, verschärfen. Dass dabei in bester italienischer Tradition nicht auf Kontrolle und Beratung, sondern nur auf absurde und wahrscheinlich undurchsetzbare Strafen (Geldstrafen von 500,00 Euro bis 5.000,00 Euro und Haftstrafen von bis zu 18 Monaten in gewissen Fällen) gesetzt wird, ist eines modernen Staates nicht würdig.

Freiberufler

Mit dem Dekret vom 17.03.2020 und der Korrekturliste vom 25.03.2020 sind wir ausdrücklich als notwendige Berufskategorien genannt, welche arbeiten dürfen und müssen. Anfang Mai wurden auf Landesebene auch die maßgeblichen Schritte gesetzt. Die VSF unterstützt ihre Mitglieder und versendet Rundschreiben zu den relevantesten Neuerungen.



© Südtiroler Freiberufler 2021 | Lauben 46 | 39100 Bozen - Italien | Steuernummer: 94023730214 | web by Live-Style Agency